WICHTIGE INFORMATION AN UNSERE STROMKUNDEN VOR EINER BETRÜGERISCHEN AKTION
Wir haben Kenntnis darüber erhalten, dass zurzeit in einigen Regionen betrügerische Briefe angeblicher Fernwartungsunternehmen an Stromkunden versandt werden, in denen Servicekosten für eine vermeintliche Fernwartung von Zählern in Rechnung gestellt werden.
In diesen sehr authentisch wirkenden Schreiben heißt es, dass laut EU-Verordnung vom 19.10.2014 alle drei Jahre der Stromzähler per Fernwartung auf Funktionalität und Sicherheit geprüft werden müsse. Der Service würde im Auftrag des Stromanbieters durchgeführt und die Kosten in Höhe von 29,90 EUR brutto seien durch den Kunden zu tragen.
Die Informationen in dem Schreiben sind falsch: Es gibt zu dieser Thematik weder eine EU-Verordnung noch einen Auftrag des Stromversorgers. Rein technisch ist es gegenwärtig nicht möglich, einen Stromzähler aus der Ferne zu warten.
In der Regel stellen die Netzbetreiber, in einigen Fällen auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber, die Stromzähler für die Messung der Energie in Kundenanlagen bereit und sind damit als Eigentümer der Geräte für Betrieb, Wartung und Instandhaltung zuständig. Für diese Leistungen fällt ein jährliches Messstellenbetriebsentgelt an, das in der Regel über den jeweiligen Stromlieferanten abgerechnet wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Fernwartungsunternehmen beauftragt haben Arbeiten an unseren Zählern durchzuführen.
Sollten Sie eine derartige Rechnung erhalten, bezahlen Sie diese nicht.