LIEFERANTENWECHSEL

PROFITIEREN AUCH SIE BEREITS VON DEN GÜNSTIGEN KONDITIONEN DER SBL-SONDERVEREINBARUNGEN?

 

Mit den Gassondervereinbarungen -local gas active  und  local gas combi   bieten wir seit längerem eine preiswerte Alternative zu den Konditionen der Grundversorgung an, alternativ –local energy- in der Stromversorgung.

Die Sondervereinbarung  local gas combi  gilt für die Abnahmefälle, bei denen an einer Übergabestelle (Straße, Hausnummer, Wohnung) Strom und Erdgas von SBL bezogen werden. Zu den Konditionen von  local gas active  gewährt SBL in diesem Vertrag einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 3% auf den Netto-Rechnungsbetrag der Gasrechnung.

Mit diesem Vertrag beziehen Sie Strom und Gas aus einer Hand, über eine Abrechnung und sichern sich einen weiteren Preisvorteil.

 

Sie wollen Ihren derzeitigen Strom- und/oder Erdgasversorger wechseln und (wieder) von den günstigen Preisen der Sondervereinbarungen der Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH profitieren? Wir helfen Ihnen dabei.

 

Zuerst müssen Sie in Ihren Vertragsunterlagen prüfen, zu welchem Termin Ihr aktueller Liefervertrag kündbar ist. Bei Unklarheiten hilft eine Nachfrage bei Ihrem derzeitigen Lieferanten. Gern sind Ihnen auch die Mitarbeiterinnen unseres Kundencenters behilflich. Kommen Sie einfach mit Ihren Vertragsunterlagen ins Kundencenter.

 

Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann i. d. R. mit einer Monatsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung beim derzeitigen Lieferanten nehmen wir gern für Sie kompetent und kostenlos vor. Dazu benötigen wir rechtzeitig von Ihnen neben einer Bevollmächtigung u. a. die nachfolgenden Angaben:

•   Möglicher Kündigungstermin
•   Zählernummer
•   Bisheriger Versorger

Einen Vordruck zur Vollmacht incl. Abfrage nach den notwendigen Angaben zum Lieferantenwechsel halten wir in unserem Kundencenter für Sie bereit. Die notwendigen Vertragsunterlagen und Preisblätter unserer günstigen Sonderprodukte Strom und Erdgas erhalten Sie ebenfalls in unserem Kundencenter bzw. senden wir Ihnen gern auf Anfrage zu. Die Preisblätter, die Lieferaufträge und die Vollmacht finden Sie in unserem Downloadportal.

 

Bei Preisänderungen Ihres Lieferanten haben Sie i. d. R. ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches in Ihren Vertragsunterlagen definiert ist bzw. worauf in der Preisänderungsmitteilung separat hingewiesen wurde. Meist muss innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Erhalt der Preisänderungsmitteilung reagiert werden. In diesem Fall ist es zur Fristenwahrung vorteilhaft, dass Sie die Kündigung selbst vornehmen und uns rechtzeitig darüber informieren.

 

Nachdem der Lieferant die Kündigung bestätigt hat, meldet er zum Wechseldatum die Netznutzung beim örtlichen Strom- bzw. Gasnetzbetreiber ab. Die Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH meldet beim örtlichen Strom- bzw. Gasnetzbetreiber die Netznutzung an und die Belieferung durch uns mit Strom und/oder Erdgas kann beginnen.

Sie haben soeben einen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen, wollen aber weiterhin die günstigen Konditionen der Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH nutzen?

Nach bereits erfolgter Unterzeichnung können Sie vom Vertrag zurücktreten, indem Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Wir empfehlen, den Rücktritt vom Vertrag schriftlich beim Lieferanten anzuzeigen.

Einer Weiterbelieferung durch die Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH steht danach nichts im Weg.

Sie ziehen innerhalb von Luckenwalde um, wurden aber bisher von einem anderen Lieferanten versorgt?

Meist gilt der Liefervertrag für eine konkrete Verbrauchstelle und wird nicht automatisch auf die neue Verbrauchsstelle übernommen. In dem Fall müssen Sie Ihrem alten Lieferanten lediglich die Daten zum Auszug mitteilen, idealerweise bereits 6 Wochen vor Auszug. Für die neue Verbrauchsstelle vereinbaren wir gern mit Ihnen einen neuen Liefervertrag.